Frequently Asked Questions - Praxis

FAQs - Praxis

Häufige gestellte Fragen und Antworten zum organisatorischen Ablauf und zur Abrechnung.

Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, wird von uns im Auftrag Ihrer Krankenkasse die gesetzich vorgeschriebene Rezeptgebühr erhoben. Diese ist bei Behandlungsbeginn zu entrichten. Die Höhe der Rezeptgebühr richtet sich nach der verordneten Anwendung und insbesondere deren Anzahl.

Sofern Sie von Zuzahlungen befreit sind, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis mit.

Sofern Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie diesen so früh als möglich, jedoch mind. 24 Stunden vorher ab, damit wir den Termin ggf. wieder neu vergeben können.

Gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen mit den Krankenkassen stellen wir Ihnen für kurzfristig abgesagte Termine oder nicht wahrgenommene Termin (ohne Absage) eine Ausfallgebühr in Höhe von € 15,00 in Rechnung.

In der Regel nicht, höchstens jedoch nur einige Minuten. Erfrischen Sie sich erzeit mit den angebotenen Getränken oder stöbern Sie in unseren ausgesuchten Zeitschriften.

Sie erhalten nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung, die Sie bitte an uns begleichen. Sollten Sie einen Anspruch auf Beihilfe haben, so teilen Sie dies uns bitte mit, damit wir eine zusätzliche Rechnungskopie ausstellen.

Preisansfragen bei speziellen Versicherungsbedingungen und Spezialtarfien beantworten wir gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.

Wir führen grundsätzlich aufgrund einer ärztlicher Verordnung Heim- oder Hausbesuche durch. Sofern Sie sich aufgrund der Beschwerden nicht in der Lage sehen, die Praxis aufzusuchen, so sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt, damit der die Behandlung zuhause bei Ihnen oder im Heim verordnet.

Sollten Sie ohne ärztliche Verordnung die Behandlung zuhause wünschen, so sprechen Sie mit uns. Wir sagen Ihnen, wie die Hausbesuche zu vergüten sind.

Die Höhe der geetzlichen Zuzahlung ist in den §§ 32 und 61 SGB V geregelt. Sie ist höchstens auf die Kosten der Heilmitteltherapie begrenzt. Bei Behandlungsbeginn wird mit Ihnen die Höhe der Zuzahlung besprochen. Über den gleisteten Betrag erhalten Sie eine Quittung.

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